AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grassinger Gartengestaltung

Stand 09.06.2018

 

 

1 Geltungsbereich

 

Die von der Grassinger Gartengestaltung (im Folgenden: Unternehmer) zu erbringenden Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Bedingungen.

 

Eigene Vertragsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden: Kunden) gelten auch dann nicht, wenn dieser auf sonstigen Schriftstücken auf diese Bezug genommen hat.

 

 

 

2 Vergütung

 

Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach den Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.

 

Werden vertragliche Leistungen des Unternehmers vom Kunden selbst übernommen, steht dem Unternehmer Schadensersatz für die ihm dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen zu.

 

Fordert der Kunde vom Unternehmer eine vertraglich nicht vorgesehene Leistung, die der Unternehmer dann ausführt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Die Höhe orientiert sich am bestehenden Vertrag.

 

Verlangt der Kunde Unterlagen, die der Unternehmer nach dem Vertrag nicht zu beschaffen hat, so hat der Kunde diese zu vergüten.

 

Über die geleisteten Arbeitsstunden, sowie den Verbrauch von Stoffen, Maschinen sowie Fracht- und Ladeleistungen hat der Unternehmer dem Kunden je nach Dauer und Übersichtlichkeit der Arbeiten wöchentlich oder zum Ausführungsende Stundenzettel einzureichen. Der Kunde hat diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zurückzugeben. Einwendungen sind schriftlich zu erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenzettel gelten als anerkannt.

 

Vertraglich festgelegte Abschlagzahlungen können wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

 

Die Leistungen oder Materiallieferungen werden durch eine Aufstellung nachgewiesen, die eine rasche Beurteilung ermöglicht.

 

Abschlagrechnungen sind vollständig binnen 8 Tagen nach deren Zugang zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde nach Ablauf dieser Frist in Verzug, kann der Unternehmer die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen.

 

Die Schlusszahlung ist mit der vertraglich vereinbarten Frist nach der Abnahme fällig.

 

In sich abgeschlossene Teile der Leistung können nach Teilabnahme endgültig abgerechnet werden.

 

Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er den berechtigten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Teil- oder Schlussrechnung begleicht.

 

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als dieses vertraglich festgelegt wurde.

 

 

 

3 Ausführungsunterlagen

 

Der Kunde hat dem Unternehmer die für die Ausführung nötigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu überlassen.

 

Amtliche Grenz- und Höhenpunkte sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Die übergebenen Unterlagen sind für den Unternehmer maßgebend.

 

Jede Partei hat das Recht vor Beginn der Arbeiten die gemeinsame Feststellung des Zustandes der Straße und des Geländes, sowie baulicher Anlagen zu verlangen und schriftlich festzuhalten und zu unterzeichnen.

 

Planungsunterlagen und Leistungstexte des Unternehmers dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt oder geändert werden.

 

 

 

4 Ausführung

 

Es gilt die VOB/B sowie die ZTV-Wegebau als Vertragswerk für die Arbeiten als vereinbart.

 

Der Kunde hat das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen amtlichen Genehmigungen einzuholen.

 

Der Kunde hat dem Unternehmer unentgeltlich zur Benutzung zu überlassen:

 

- notwendige Lagerflächen

 

- Wasser und Strom

 

Muss der Unternehmer Wasser oder Strom auf eigene Kosten beschaffen, da bauseitige Anschlüsse nicht ausreichen oder funktionsunfähig sind, hat der Kunde die hierfür entstandenen Kosten zu vergüten.

 

Die Ausführungsfristen werden unter folgenden Bedingungen verlängert:

 

- ein Umstand aus dem Risikobereich des Kunden

 

- Durch höhere Gewalt oder für den Unternehmer unabwendbare Umstände

 

- widrige Witterungsverhältnisse

 

Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Verhinderung. Sind diese Umstände vom Unternehmer zu vertreten, so hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens.

 

 

 

5 Abnahme

 

Verlangt eine Partei die Zwischenabnahme von Leistungen, die bei weiterer Ausführung der Prüfung entzogen werden, ist dem Folge zu leisten und das Ergebnis schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

 

Auf Verlangen einer Partei sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung gesondert abzunehmen.

 

Der Kunde ist verpflichtet die Leistung des Unternehmers nach Erfolg der Fertigstellung binnen 10 Werktagen abzunehmen.

 

Nimmt der Kunde das Werk trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung durch den Unternehmer nicht ab, so gilt das Werk als abgenommen. Eine Abnahme liegt auch spätestens durch Ingebrauchnahme des Werkes durch den Kunden vor.

 

Mit jeder Teil- oder Endabnahme, geht die Gefahr der jeweiligen Leistung auf den Kunden über.

 

Wird die ganz- oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt beschädigt so kann der Unternehmer diese Teile der Leistung nach den Vertragspreisen abrechnen.

 

Nichteingebaute Stoffe und Bauteile sind davon ausgeschlossen.

 

 

 

6 Mängelansprüche

 

Ist eine Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder hat der Unternehmer innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist, den berechtigterweise gerügten Mangel nicht behoben, ist der Kunde berechtigt die Vergütung des Unternehmers zu mindern.

 

Ein Vertragsrücktritt ist schriftlich anzuzeigen.

 

Fehlgeschlagen ist eine Nachbesserung auch, wenn sie unmöglich ist, verweigert wurde oder dem Unternehmer nicht zuzumuten ist.

 

Die Verjährung der Mängelansprüche erfolgt laut VOB/B.

 

Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder durch Ingebrauchnahme des Werkes.

 

Darüber hinaus sind wir nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Str. 8, 77694 Kehl Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! teilzunehmen.

 

 

 

7 Kündigung durch den Unternehmer

 

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur in Schriftform wirksam.

 

Der Unternehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt, und der Unternehmer dadurch außerstande ist die Leistung durchzuführen sowie, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet.

 

Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Unternehmer dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt hat, sowie erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag kündigen werde.

 

Im Falle einer Kündigung sind die bisherigen Leistungen laut Absatz 5 abzunehmen und nach den Vertragspreisen abzurechnen.

 

Außerdem hat der Unternehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

 

8 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung in Haupt- und Nebensache Eigentum der Grassinger Gartengestaltung.

 

 

 

9 Haftung der Vertragsparteien

 

Der Unternehmer haftet auf Schadensersatz nur soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

 

Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

Vorstehende Regelungen enthalten keine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden.

 

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Sollte der Kunde seine Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag an einen Dritten übertragen wollen ist für ihre Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung des Unternehmers nötig.

 

Sollte eine Bestimmung nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Beide Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird.

 

 

 

10 Datenschutz

 

Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet.

 

Zur Informationspflicht (nach Art. 13 DSGVO) bei Erhebung von Kundendaten zur Vertragsdurchführung, bekommen Sie im Zuge der Datenerfassung zur Angebotserstellung oder dessen Versendung ein Informationsschreiben übermittelt.